Impressum
Verantwortlich für den Inhalt der Seite:
Manuel Uez
Hölderlinstrasse 12
73666 Baltmannsweiler
Tel: 07153-558083
Mail: info@blumberg-agentur.de
Technische Umsetzung/Programmierung:
Leo Merz
www.roglok.net
Konzeption/Design:
Manuel Buerger
www.manuelbuerger.com
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Datenschutz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Agentur Blumberg und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht die Agentur Blumberg hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind.
§ 1 Vertragsabschluss
- Verträge zwischen der Agentur Blumberg und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Agentur Blumberg zustande. Angebote sind freibleibend.
- Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Agentur Blumberg und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
- Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
- Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
- Mit Vertragsabschluß erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur Blumberg an.
- Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist.
- Die durch die Agentur Blumberg ausgearbeiteten Konzepte, Angebote, Veranstaltungsplanungen usw. bleiben, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, mit allen Rechten Eigentum der Agentur Blumberg. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur Blumberg darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
- Dienstleistungen und Besorgungen, die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung des Vertrages ausgeführt werden, sind gesondert zu vergüten. Soweit die Agentur Blumberg Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluß im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern.
§ 2 Preise
- Die Agentur Blumberg gilt im Sinne § 19 UStG als Kleinunternehmer und weißt daher bei Preisen und Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.
- Alle angegebene Preise verstehen sich in Euro.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechung der Agentur Blumberg. Die Agentur Blumberg ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
- Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von der Agentur Blumberg sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Agentur Blumberg in Rechnung gestellt.
§ 3 Zahlung
Die Agentur Blumberg ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechungszugang sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist die Agentur Blumberg berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
- 50% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag
Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basissatz der EZB als vereinbart.
§ 4 Rücktritt/ Kündigung
- Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an die Agentur Blumberg zu leisten:
- Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Agentur Blumberg bleibt vorbehalten.
- Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.
- von den entstandenen Durchführungskosten (Personal, Catering etc.) sind zu zahlen:
- - bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 10%
- - bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 30%
- - bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
- - bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 60%
- - oder bei Nichtantritt 100%.
- Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem die Agentur Blumberg ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
- Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Agentur Blumberg insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Agentur Blumberg für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
- Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Agentur Blumberg.
- Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Anwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt.
- Für jeden Fall des Rücktritts der Agentur Blumberg wird die Haftung der Agentur Blumberg gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.
§ 5 Haftung
- Die Agentur Blumberg verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
- Die Haftung der Agentur Blumberg richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Agentur Blumberg, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur Blumberg der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
- Soweit die Agentur Blumberg im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur Blumberg derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Agentur Blumberg keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
- Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
- Die Agentur Blumberg übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber die Agentur Blumberg von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern der Agentur Blumberg gegenüber erhoben werden.
- Agentur Blumberg haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.
§ 6 Miete
- Soweit die Agentur Blumberg Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche der Agentur Blumberg ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.
- Die Agentur Blumberg kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.
§ 7 Vermittlungsleistung
- Die Agentur Blumberg haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
- Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die Agentur Blumberg von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
- Soweit die Agentur Blumberg als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von der Agentur Blumberg hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Agentur Blumberg so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der Agentur Blumberg vermittelt worden. Die Agentur Blumberg hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision - pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an die Agentur Blumberg gezahlt hätte.
- Ist Agentur Blumberg im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.
§ 8 Gewährleistung
- Der Agentur Blumberg steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die Agentur Blumberg ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint.
- Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen der Agentur Blumberg nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der Agentur Blumberg erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
- Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dem ihm Zumutbaren mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
- Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die Agentur Blumberg begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Agentur Blumberg unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen die Agentur Blumberg nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.
- Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt die Agentur Blumberg von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
§ 9 Konkurrenzschutz
Die von der Agentur Blumberg eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.100,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Schlussbestimmung
- Alle personenbezogenen Daten, die der Agentur Blumberg zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt. Im Zweifel treten an deren Stelle die gesetzlichen Regelungen.
§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag der Dienstsitz der Agentur Blumberg. Der Auftraggeber kann die Agentur Blumberg unabhängig vom Streitwert nur beim zuständigen Amtsgericht am Dienstsitze der Agentur Blumberg verklagen. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Agentur Blumberg und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Stand Januar 2010
